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Undemokratisches Verfahren

Die öffentliche Beteiligung im Planfeststellungsverfahren verläuft nicht regelkonform und ist unter Corona-Bedingungen so nicht durchführbar!

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Kommentare: 2
  • #1

    Susanna Krüger (Mittwoch, 06 Januar 2021 23:35)

    Menschen, die das Internet nicht nutzen wollen oder können, werden vom Beteiligungsverfahren ausgeschlossen. Denn die Unterlagen sollen nur online einsehbar sein. Die geforderte elektronische Signatur unter den digital eingereichten Stellungnahmen ist nicht ganz einfach. Das ist alles unfair! Ich finde, wenn überhaupt, sollte das Planfeststellungsverfahren erst nach Ende der Corona-Beschränkungen weiter geführt werden! Damit jeder Mensch auch im Rathaus seine Meinung dazu abgeben kann.

  • #2

    Susanna Krüger (Sonntag, 24 Januar 2021 12:57)

    Inzwischen wurde bekannt, dass es doch eine Möglichkeit gibt, die Unterlagen im Rathaus einzusehen: Als zusätzliches Informationsangebot besteht gemäß § 3 Absatz 3 Plansicherstellungsgesetz die Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
    (03342/4266-2112) bei der Außenstelle des Landesamts für Bauen und Verkehr, Breite Straße 7a, 14467
    Potsdam einzusehen.