Vielen Dank für diese überzeugenden Argumente! Hier eine Auswahl der Stellungnahmen, die von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und zahlreichen BürgerInnen eingereicht wurden - zum Nachlesen:
> Stellungnahme der Stadt Potsdam (Pressemitteilung)
> Stellungnahme des Ortsbeirats Satzkorn (PDF)
> Stellungnahme des Ortsbeirats Uetz-Paaren (PDF)
> Stellungnahme des Verkehrsclubs Deutschland - VCD (Pressemitteilung)
ACHTUNG EINWENDUNGSFRIST IST ABGELAUFEN!
DIE UNTEN STEHENDEN INHALTE SIND NICHT MEHR GÜLTIG!
Wir lassen aber trotzdem alles hier stehen. Vielleicht sind unsere Hinweise und Vorlagen hilfreich für andere Bürgerinitiativen, die die Beteiligung in einem anderen Planfeststellungsverfahren noch vor sich haben. Viel Glück!
Das pure Anschreiben können Sie als Word-Dokument in der Spalte nebenan herunterladen. Darunter finden Sie Einwendungstexte als Vorlage, die Sie gerne für Ihre eigene Einwendung verwenden, abwandeln oder ergänzen können.
Tragen Sie Bitte Ihre vollständige Adresse als Absender ein.
Formulieren Sie Ihre Einwendung. Beispiele finden Sie hier.
Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Frankieren Sie den Brief ausreichend und senden Sie ihn so ab,
dass er spätestens am 15. April beim Adressaten angekommen ist.
Wenn Sie über ein Faxgerät verfügen, können Sie Ihre unterschriebene Einwendung auch faxen an:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 - Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen
Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601
Bewahren Sie dann bitte das Faxprotokoll auf.
Die Behörde sammelt alle Einwendungen. Jede einzelne wird bearbeitet. Nur wer eine Einwendung gemacht hat, wird später zu einem Erörterungstermin eingeladen, in dem alle Einwendungen beredet und abgewogen werden.
Noch später: Nach Abschluss des Einwendungsverfahrens fasst die Anhörungsbehörde einen sogenannten „Planfeststellungsbeschluss“. Der Beschluss kann auch so aussehen, dass die Standortfrage noch einmal überprüft werden muss (siehe Brief des Ministeriums für Infrastruktur). Falls entschieden wird, dass am Standort Potsdam gebaut werden soll, steht der Klageweg offen. Klagen können Umweltverbände und jeder, der betroffen ist.
Wer kann Einwendungen machen?
Grundsätzlich kann jede Person Einwendungen machen. Man muss kein direkter Anlieger sein. Günstig ist es dennoch, nicht zu allgemein zu schreiben, sondern seine „persönliche Betroffenheit“ darzulegen. Einwendungsberechtigt sind außerdem sogenannte „Träger öffentlicher Belange“, das sind zum Beispiel Naturschutzverbände und Gemeindeverwaltungen. Auch Wander- oder Angelvereine gehören dazu.
Kommt es darauf an, dass möglichst viele oder möglichst gute Einwendungen eingehen?
Sowohl als auch. Man muss die Latte für die eigene Einwendung nicht zu hochlegen. Alle Themen, die im Einwendungsverfahren eingebracht wurden, zum Beispiel unzureichender Lärmschutz, können später noch vertieft werden.
Kann ich meine Einwendungen auch per E-Mail schicken?
Davon können wir leider nur abraten. E-Mail-Einsendungen werden nur gewertet, wenn sie eine sogenannte elektronische Signatur haben. Die Anforderungen, eine solche Signatur zu bekommen, sind immens. Den Aufwand sollte man lieber in ein aus der Mode geratenes Kommunikationsmittel stecken: Den Brief. Fördern Sie also besser mit 80 Cent die gute alte Post. Es schadet allerdings nicht, wenn Sie Ihre Einwendung zusätzlich per Mailan die Behörde schicken: Poststelle@LBV.Brandenburg.de
Können meine Nachbarn/Freunde und ich eine Sammeleinwendung machen?
Das geht prinzipiell schon. Gleichlautende Einwendungen werden jedoch als eine einzige gewertet. Mehr Futter zum Bearbeiten geben Sie der Behörde also, wenn sie einen eigenen Text schreiben. Er kann ja dieselben Ideen enthalten – nur halt in Ihren Worten.
Was kann ich darüber hinaus zu den Einwendungen beitragen?
Sie können sich in die Planfeststellungsunterlagen vertiefen und schauen, ob Ihnen dort Ungereimtheiten und Fehler auffallen. Die Unterlagen finden Sie zwischen dem 15. Februar und dem 15. März hier. Die BI Potsdamer Norden prüft die Unterlagen zusammen mit einem Fachanwalt. Hier finden Sie demnächst Beispiele für professionell aufgearbeitete Einwendungen. Dazu gehören Themen wie „Trittsteinbiotope im Potsdamer Norden“, „Berechnungen zum Parkraumbedarf“ und „Schutz der Fischadler“.
Wenn Sie wollen, können Sie uns eine Kopie ihrer Einwendung schicken, damit wir die guten Argumente kennen und gegenüber der Behörde mit vortragen können. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
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