Entwurf des Bebauungsplan Nr. 156-1 "Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd)"

Stellungnahme der Bürgerinitiative Potsdamer Norden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung


Die Bürgerinitiative Potsdamer Norden (BI) lehnt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 156-1 ab, da wir ihn klimapolitisch für unvertretbar halten. Entweder heben Sie die aktuell geltenden Bebauungspläne komplett auf oder Sie überarbeiten den Entwurf grundlegend. 

 

Klimapolitisch dürfen solche überdimensionierten Großprojekte wegen der geplanten Vollversiegelung und dem extrem hohen Verkehrsaufkommen nicht mehr zugelassen werden. Die Klimaziele der Stadt Potsdam (z.B. Klimanotstand), des Landes Brandenburg und Deutschlands werden nicht beachtet. Wertvolles, besonders fruchtbares Ackerland und Grünlandsollen großflächig versiegelt werden mit erheblichen negativen ökologischen Folgen. 

 

Große Möbelmärkte auf „der grünen Wiese“, weit außerhalb der Kernstadt sind nicht zeitgemäß. Es wird extrem hoher Kundenverkehr, auch von weit her (ganz Brandenburg und darüber hinaus) angezogen. Kaufkraft wird von Potsdam (insbesondere vom Möbelhaus Porta) abgezogen. Einen noch größeren Möbelmarkt braucht die Stadt nicht. 

Kleine und mittelständige, familiengeführte Unternehmen werden gegen eine derartige Marktdominanz wie von xxxLutz keine wirtschaftliche Überlebenschance mehr haben und werden aufgeben müssen. Dann werden auch noch die aller letzten Geschäfte für Lampen, Heimtextilien, Teppiche, Geschenkartikel, Bücher, Bilderrahmen oder Haushaltswaren in der Potsdamer Innenstadt verschwunden sein. Entspricht eine derartige, vorhersehbare Entwicklung wirklich dem Gestaltungswillen der Landeshauptstadt Potsdam?

Eine städtebauliche / landschaftliche Einbindung in die ländlich geprägten Ortsteile ist nicht vorgenommen worden. 

Bereits im Jahr 2019 hat die Landeshauptstadt Potsdam den Klimanotstand ausgerufen. Ein Bestandteil des Beschlusses war es seinerzeit, bei zukünftigen Planungen auch die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen sowie Auflagen für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz konkret vorzugeben. Unter den Bedingungen einer klimatischen Notstandssituation ist es weder verständlich noch nachvollziehbar, dass hier ohne Not Planungen vorangetrieben werden, die zusätzliche Verkehrsströme erzeugen. 

Erlebnisshopping auf der grünen Wiese mit langen Anfahrtswegen war gestern, Klimawandel ist heute. Nehmen Sie doch endlich die Herausforderungen des Klimawandels ernst und handeln dementsprechend!

 

Mit den genannten Entwicklungsziele sind wir nicht einverstanden. 

 

Wir verlangen eine Anpassung an die Auflagen zum Klimaschutz, an veränderte Technologien und neue Mobilitätskonzepte. Wir verlangen die Berücksichtigung der Interessen der Anwohner und des Erhalts unserer Kulturlandschaft. 

Logistik muss als Ziel gestrichen werden. Stattdessen soll der Schwerpunkt wenn, dann auf kleinen- und mittelständischen Gewerbebetrieben, Dienstleistungen und Einzelhandel liegen. Gehobenes Gewerbe soll sich ansiedeln, ein Innovationspark mit ökologischer Ausrichtung würde sehr gut zum Profil der Stadt Potsdam passen.

Staub- / Feinstaub erzeugende Lager und Umschlagplätze müssen ausgeschlossen werden, da die Belastungen, die von den Baubetrieben auf der östlichen Seite der Bahnlinie ausgehen, bereits erheblich sind. Beherbergungsbetriebe, Gastronomiebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche und sportliche Zwecke, Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie sollen (weiterhin) möglich sein.

Wegen des Bedarfs der umliegenden Ortsteile und dem zu erwartenden hohen Mitarbeiter- und Kundenverkehr im Friedrichspark (Mitnahmeeffekt) macht die Beschränkung der Verkaufsfläche des Nahversorgers keinen Sinn. Auch größere Supermärkte müssen zugelassen werden.

Die Stadt Potsdam muss darauf achten, dass sich Arbeitgeber ansiedeln, die auf soziale Standards und gute Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter achten und angemessenen Lohn zahlen. xxxLutz gehört nicht dazu. 

 

Eine Einbindung des Gewerbegebiets in das Landschaftsbild ist nicht erfolgt. 

 

Die zulässige Gebäudehöhe ist mit 30 Meter deutlich zu hoch. Die BI fordert 15 Meter als Obergrenze. Damit die Bebauung nicht zu dicht wird, sollen die Gebäude mindestens 120 Meter Abstand zueinander haben. Die zulässige Gebäudelänge ist mit 340 m deutlich zu groß. Das sieht man an der neue Logistikhalle (300 m). So etwas darf nicht noch einmal passieren! Die Gebäude dürfen wie der Hornbach-Baumarkt (ohne Gartenmarkt) nicht länger als 150 m sein.

Die vorhandenen Gehölzstreifen (Weg nach Paaren, Bahnhofstraße, dreieckiges Biotop (teilweise Wald) vor dem Baumarkt, Streifen parallel zur Autobahn und die Grünfläche nördlich des Stahlmarkts/Dreger) dürfen nicht abgeholzt, sondern müssen als Natur- bzw. Grünfläche gesichert werden. Der Radweg in der Bahnhofstraße muss so gebaut werden, dass die historisch und ökologisch wertvolle Maulbeerbaumreiheerhalten bleibt. 

Die BI fordert, den „Weg nach Paaren“ zu erhalten und für Fußgänger und Radfahrer langfristig wieder nutzbar zu machen. Er wäre die direkte Verbindung zwischen Bahnhof Satzkorn und Gewerbegebiet. 

Der 66-Seen-Wanderweg rund um Berlin muss in die Planung einbezogen werden, er darf durch die Planung nicht entwertet werden. 

Die BI fordert eine Begrünung der einzelnen Grundstücke im Plangebiet, die sich an den vorhandenen Pflanzen orientiert: z.B. Kirsche, Eiche, Maulbeere, Sanddorn.

Der Umgebungsschutz der Denkmale in Kartzow, Satzkorn und Paaren muss beachtet werden. Das betrifft u.a. das Gutshaus Satzkorn mit den unter Denkmalschutz stehenden vier Ställen und dem Verwalterhaus, Gutshaus und Park Kartzow und die drei Dorfkirchen in Kartzow, Satzkorn und Paaren. Gebäudehöhe und Fassadengestaltung sind u.a. entsprechend anzupassen. Inwieweit weitere denkmalgeschützte Gebäude in Kartzow, Satzkorn, Paaren, Uetz und Marquardt betroffen sind, muss geprüft werden. 

Damit sich die Betroffenen ein Bild machen können, fordert die BI Visualisierungen des Gesamtvorhabens von charakteristischen Blickrichtungen (z.B. Kartzow Kirche, Marquardt Siedlung, Kirchberg Neufahrland, Satzkorn Gutshaus, Satzkorn Festwiese) 

Die bestehende Erholungsfunktion wird nicht beachtet! Das betrifft insbesondere die vorhandenen Feldwege zwischen den Dörfern, die von Wanderern, Fahrradfahrern (regional und überregional) und Anwohnern (zur Naherholung) genutzt werden sowie die Kleingärten. Es ist mit negativen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion bis in das Wublitztal, den Satzkornschen Graben / Jubelitz und die umgebenden Dörfer zu rechnen. 

Die Abfahrt Potsdam Nord (A10) ist ein wichtiges Tor zu Potsdam. Die Stadt sollte den Bebauungsplan als Chance betrachten, Gewerbenutzung mit Landschaftsgestaltung in Einklang zu bringen. Besucher von Potsdam, die über „Potsdam Nord“ einfahren, sollten dem Stil der Stadt entsprechend angemessen begrüßt werden. Ein 0815-Gewerbegebiet wäre ein denkbar schlechtes Aushängeschild!

 

Das Thema Klimakrise/Klimawandel wird bei der Planung komplett ignoriert. Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen muss die BI das Logistik- und Möbelzentrum ablehnen. 

 

Die Nähe zu Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten (Obere Wublitz, Falkenrehder Wublitz, Döberitzer Heide, Landschaftsschutzgebiet "Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft" wurde nicht ausreichend beachtet. Die BI befürchtet Beeinträchtigungen der Schutzgebiete und fordert entsprechende Untersuchungen und Konsequenzen zu deren Schutz. 

 

Die Versickerung des Regenwassers muss auf den Grundstücken selbst erfolgen, um u.a. das Mikroklima, den Grundwasserstand und die Bodenfauna zu erhalten.

Kompensationsflächen müssen innerhalb des Plangebiets geschaffen werden, nicht außerhalb. Die Kompensationsflächen müssen neu ermittelt werden. Differenzbetrachtungen zu vorherigen B-Plänen hält die BI für nicht ausreichend. Das Eingriffs-Ausgleichskonzept muss neu erstellt werden. Es darf nicht auf Ausgleichskonzepte aus bestehenden Bebauungsplänen zurückgegriffen werden, da diese extrem veraltet sind (z.B. GUM 1, 1993) und nicht den heutigen Ansprüchen bzgl. Klima- und Umweltschutz entsprechen. 

Grünverbindungsstreifen müssen mindestens 15 Meter breit sein, damit Tiere wie Fasan, Fuchs und Hase diese auch benutzen können (Biotopverbindungsfunktion). 

Die Grundstücksgrenzen der Gewerbebetriebe müssen eingegrünt werden. Hier sind gemischte Baum- und Strauchhecken, z.B. auf der Grundlage der Gehölzlisten des Nabu der monotonen Pflanzung von hochstämmigen Einzelbäumen vorzuziehen. Ein Grünkonzept, was die nachhaltige Nutzung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität zum Ziel hat, muss langfristig Vertragsbestandteil mit den Eigentümern auch für die Zeit nach der Entwicklungspflege sein. 

Die Eigentümer der Gewerbeeinheiten müssen verpflichtet werden, auf den Gebäudedächern Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Die Fassaden sollen dauerhaft begrüntwerden.

Für den Supermarkt muss eine andere Fläche (als die geplante) gefunden werden. Diese Fläche (GE1) muss als Biotop / Waldfläche geschützt werden, darf also kein GE werden. Die geplante Abholzung der Waldfläche ist auszuschließen!

Um die Versiegelung zu reduzieren müssen alle Stellplätze und soweit wie möglich alle Verkehrswege in wasserdurchlässiger Bauweise ausgeführt werden. 

Um die Lichtverschmutzung zu reduzieren muss die Beleuchtung auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Die Beleuchtung muss spätestens 15 min nach Geschäftsschluss abgeschaltet werden, längstens aber bis 22 Uhr. Die Lichtquellen dürfen nicht höher als 15 m hoch sein. Die Beleuchtung soll nach unten und nur auf das eigene Grundstück strahlen. Es darf keine großflächige Bestrahlung von Gebäudeteilen, keine beleuchteten Werbetafeln, kein Flackerlicht und keinen Farbwechsel geben. 

Die zahlreichen Tierarten im Plangebiet, darunter einige geschützte Tierarten wie Turmfalke, Neuntöter, Fledermäuse und Zauneidechsen, dürfen nicht vertrieben werden. Ihre Lebensräume müssen erhalten und geschützt werden. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen akzeptiert die BI nicht.

Fledermäuse leben im Plangebiet. Eine entsprechende Untersuchung und die Planung von Schutzmaßnahmen müssen erfolgen.

Die Grundflächenzahl muss (wie im Entwässerungskonzept vorgeschlagen) von 0,8 auf 0,4 reduziert werden, damit eine Versickerung vor Ort möglich wird.

Die BI fordert eine dezentrale Regenwasserversickerung (keine zentrale Regenwassersammlung). Es darf keine Grundwasserabsenkung während und nach dem Bau geben, um das Grundwasser und die umliegenden Brunnen zu schützen. Die Vorlage eines Nachweises erst im Bauantragsverfahren, dass eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist, hält die BI für nicht ausreichend. Der Schutz des Grundwassers muss mit entsprechenden Maßnahmen im Bebauungsplan sichergestellt werden. 

Lagerung/Umschlag wassergefährdender Stoffe (wie z.B. Herbizide, Petrolchemie) muss von den zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. 

 

Die geplante Nutzung schafft Anreize für zusätzliche Verkehrsströme mit erheblichen Verkehrsbelastungen und Emissionen. Das vorliegende Verkehrskonzept löst die zu erwartenden Verkehrsprobleme nicht und muss grundlegend überarbeitet werden.

 

Eine direkte ÖPNV-Anbindung muss von Anfang an sichergestellt werden (z.B. Busanbindung).

Radwege müssen gleichberechtigt (z.B. bzgl. Größe, Umfang, Komfort) mit dem motorisierten Verkehr einplant werden. Die geplante Erweiterung des Kreisverkehrs durch Bypässe ist verkehrstechnisch zu hinterfragen, insbesondere in Bezug auf die Fahrradtauglichkeit. 

Der Bahnhof Satzkorn soll wiedereröffnet werden. Im städtebaulichen Vertrag des alten, noch gültigen Bebauungsplans steht, dass sich die Investoren verpflichten, den Bahnhof Satzkorn auf ihre Kosten wiederzueröffnen. Das muss übernommen werden – auf der Grundlage realistischer Kundenzahlen.

Die Erschließung muss außerdem im Zusammenhang mit der Entwicklung der „Mobilitätsdrehscheibe“ Bhf. Marquardt geplant werden. 

Es darf keinen Durchgangsverkehr über die Bahnhofstr und Str. des Friedens geben (Schutz der Wohngebiete).

Es muss ein Parkverbot für LKW außerhalb der Grundstücke verhängt werden, da dies sonst regelmäßig zu schweren Müllproblemen führt. Stattdessen soll geprüft werden, inwieweit die Verkehrsflächen auf den Grundstücken als Lkw-Stellplätze zur Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten genutzt werden können. 

Es muss ein direkter Fuß- und Radweg von der Bus-Haltestelle „Fährweg“ bis in das Gewerbegebiet geplant werden, für alle, die aus Norden (Wustermark) und Westen (Ketzin) kommen. Nötige Grundstücke dafür müssten gesichert werden. z.B. Flurstück 38 und entlang der südöstlichen Grenze des Baumarkts zwischen den Flurstücken 9/5 und 9/6. 

 

Es ist mit erheblichen Emissionen zu rechnen. Auswirkungen auf die angrenzenden Wohn- und Gartennutzungen wurden nicht ausreichend betrachtet. Lösungen sind nicht ersichtlich oder wurden angeblich aus Kostengründen verworfen. Die BI fordert hierzu umfangreiche Untersuchungen und konkrete Maßnahmen. 

Da die Emissionen der vorhandenen Schallquellen (Gewerbebetriebe östlich und westlich der Bahnlinie, Autobahn und Bahn) bereits jetzt die zulässigen Grenzwerte der Siedlung Marquardt und der Bahnhofssiedung überschreiten, darf kein weiterer Lärm hinzukommen. 

Der Schutz vor Lärmimmissionen muss deutlich verbessert werden. Für die Siedlung Marquardt kommt eine Lärmschutzwand in Betracht. Die Bahnhofsiedlung kann mit einem Lärmschutzwall abgeschirmt werden. Welche Maßnahme umgesetzt wird, soll direkt mit den Anwohnern abgestimmt werden. 

Die verlängerte Straßenführung vom Stahlmarkt nach Norden soll nicht realisiert werden. Die Straße muss weiter westlich geplant werden, um die Wohnbebauung in Satzkorn und die Bahnhofssiedlung vor Imissionen zu schützen.

Nachtbetrieb von Gewerbebetrieben (außer Einzelhandel) im Umkreis von 500 m um Wohngebäude und Kleingärten und Betrieb an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen muss ausgeschlossen werden. 

Bereiche von 250 m rund um Wohnbebauung und Kleingärten müssen als „GEe“ (Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emissionen auf die unmittelbare Umgebung) ausgewiesen werden. Nutzungen und Anlagen dürfen das Wohnen und die Erholung nicht wesentlich stören. 

Satzkorn (rechtskräftiger B-Plan SK02) muss weiterhin als „reines Wohngebiet“ eingestuft werden mit entsprechendem Schutz vor Immissionen und darf nicht zu „allgemeinem Wohngebiet“ herabgestuft werden.

 

Beteiligen können sich Bürger nur an Plänen, die konkret formuliert sind und zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung vorliegen. 

 

Um den BürgerInnen eine realistische Vorstellung von den Plänen geben zu können, müssen alle hier genannten Forderungen, die Teil eines Bebauungsplans sein können, auch im finalen Entwurf des Bebauungsplans enthalten sein. Und dürfen nicht auf ein nachgeordnetes Verfahren vertagt werden, auf das die BürgerInnen keinen Einfluss mehr haben. 

Eine Visualisierung der geplanten Baumaßnahme im Kontext zum Landschaftsbild als Querschnitt aus verschiedenen Perspektiven muss zum finalen Entwurf des B-Planes zur Verfügung stehen und für alle Bürger einsehbar sein.

Wir lehnen die Entwicklung des Gewerbeparks Friedrichspark nicht grundsätzlich ab, fordern jedoch einen aktualisierten, den Anforderungen der Zeit angepassten Bebauungsplan. 

Die Entwürfe der ausgehandelten städtebaulichen Verträge müssen zur förmlichen Beteiligung vorliegen. Wir hoffen, dass Sie unsere Vorschläge im Zuge der Fertigstellung des Bebauungsplans berücksichtigen.

 

BI Potsdamer Norden